Millionen für Hochhaus-Brandschutz

17.11.15 - 19:13 - Martin Frank
Winnenden-Schelmenholz. Unruhe in den drei Hochhäusern vom Schelmenholz: Alle drei haben keine sicheren Fluchtwege im Brandfall. Die Drehleiter der Feuerwehr erreicht nur die unteren Stockwerke. Einziger Fluchtweg wären die Treppenhäuser, wenn es überhaupt zwei davon gäbe pro Haus. Es besteht nur eines, und dieses eine ist nicht abgesichert.
Seit Februar 2013 ist der Missstand bekannt. Bei einer Brandverhütungsschau war er ans Licht gekommen und er ist so gravierend, dass die Stadt von den Wohnungsbesitzern verlangt, dass sie so umbauen, dass der Rettungsweg gesichert ist. Bislang haben die Hausverwaltungen und die Wohnungsbesitzer nicht so reagiert, wie es die Stadt vorschreibt. Die Stadt verlangte Zwangsgelder, und die Hausverwaltungen bezahlten recht schnell diese 25 000 Euro – das war offenbar einfacher, als auf die Brandschutzvorschriften zu achten.
Denn die sind umfangreich. Pro Hochhaus werden Investitionen von 900 000 bis 1 Million Euro fällig, schätzt die Stadt. Das würde pro Wohnungsbesitzer im Schnitt 10 000 Euro bedeuten. Wohnungsbesitzer scheuen sich offenbar, diese 10 000 oder bei großen Wohnungen vielleicht 20 000 Euro aufzubringen. Jedenfalls wartet die Stadt bislang vergeblich auf einen Bauantrag für die Brandschutz-Umbauten.

Ersatzvornahme: Die Stadt könnte Handwerker ins Hochhaus schicken

Aber sie schaut nicht mehr länger geduldig zu. OB Holzwarth hat einen Rechtsanwalt bestellt, der dem Baurechtsamt einen Weg aufzeigte: Erstens werden die Zwangsgelder empfindlich höher, sobald die nächste Frist verstrichen ist. „Wir können bei der Höhe der Zwangsgelder bis zur gesamten Bausumme gehen“, sagt Madeleine Kurz vom Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden. Aber das ist nicht alles. Wenn die Wohnungsbesitzer nicht umbauen, kann die Stadt die Sache selbst in die Hand nehmen, Ersatzvornahme nennt sich das. Das würde heißen: Die Stadt gibt Firmen und Architekten den Auftrag für die Umbauten und holt sich das Geld dafür hinterher von den Eigentümern wieder. Der Leutenbacher Gemeinderat Hardy Schober sieht da keine Probleme: Man könne über Zwangshypotheken die Leute schnell zum Zahlen bewegen. Leutenbach ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband, der die baurechtlichen Dinge regelt, und hat deshalb ein Wörtchen mitzureden.
Ebenfalls aus Leutenbach kommt von Gemeinderat Daniel Couzinet die Anregung, man könne auch eine Nutzungsuntersagung verfügen. Das hört sich harmloser an, als es ist: In Wirklichkeit würde die Stadt ein Hochhaus evakuieren und die Bewohner dann notdürftig in einer Turnhalle unterbringen, so lange, bis die Eigentümer die Missstände beseitigt hätten. Der Rechtsanwalt der Stadt hatte diese Nutzungsuntersagung auch empfohlen. Die Stadt hätte dann weniger Streit um die Kosten und die Kostenaufteilung.
Ob Ersatzvornahme oder Nutzungsuntersagung, ist noch nicht entschieden. OB Holzwarth hofft immer noch auf Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften. Allerdings hatte es schon lange gedauert, bis die Hochhausbewohner die einfachsten Dinge vollzogen: Alle brennbaren Sachen, alle Bilder, aller Wandschmuck, alle Schuhkommoden und so weiter mussten aus den Fluren und dem Treppenhaus entfernt werden. Jetzt kommt der teure und aufwendige Teil, der Umbau. Das Treppenhaus muss laut OB Holzwarth rauchsicher abgedichtet werden, Treppe und Aufzugschacht getrennt werden, der Müllschacht darf nicht mehr offen bleiben.

Hausverwalter: „Wir haben einen Zeitplan“

Noch haben die Hauseigentümer die Umbauten nicht beschlossen. „Wir werden umbauen, aber es geht nicht von heute auf morgen. Wir können die Millionen nicht aus dem Ärmel schütteln“, sagt auf Anfrage ein Sprecher einer Wohnungsbesitzergemeinschaft.
Von anderen ist zu hören: „Seit 50 Jahren steht das Haus, und jetzt auf einmal kommen die mit solchen Vorschriften.“
Die Hausverwaltungsfirmen Domus in Hertmannsweiler und BVWV in Waiblingen haben mittlerweile einen Architekten beauftragt, Umbaupläne zu machen, Ausschreibungen vorzubereiten und Kosten zu schätzen, wie Jörg Jedele von BVWV berichtete.
Andreas Dudas von der Hausverwaltung Domus sicherte auf Nachfrage zu, dass bis spätestens 15. Dezember eine Eigentümerversammlung sich mit den Umbauvorschriften befassen werde. Er glaubt nicht, dass es zu einer Zwangsräumung der Häuser kommen kann, hat aber auch keine Zweifel daran, dass die Hauseigentümer die Brandschutzvorschriften umsetzen müssen: „Wir brauchen einen Beschluss.“
Die Hochhäuser wurden 1971 gebaut. Geplant hat sie der Winnender Architekt Magnus Bareth.

Schuldenfrei am Abgrund

Kommentar von Martin Schmitzer
Im Hochhaus zu leben und beim Brandschutz sparen zu wollen – das ist gefährlich leichtsinnig. Wenn eines der drei Hochhäuser im Schelmenholz in oberen Stockwerken brennt, muss der Rettungsweg über das Treppenhaus funktionieren. Wer dafür das Geldausgeben scheut, um vielleicht schuldenfrei zu bleiben, der steht im Brandfall am Abgrund, im Rauch oder im Feuer.

Quelle: Winnender Zeitung vom 17.11.2015

Brand im Hochhaus im Oktober 2013: Der Rettungweg ist immer das Treppenhaus, und das ist unsicher. (Bild: ZVW; Büttner)