Rauchmelder sind seit diesem Jahr Pflicht - Kreisbrandmeister Schmidt klärt auf, was es zu beachten gilt
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Waiblingen. Mitte Februar brannte in Weinstadt ein Mehrfamilienhaus – eine 21-Jährige wurde schwer verletzt gerettet. Fakt ist hier aber, hätte es keinen Rauchwarnmelder gegeben, wäre die Frau erst später entdeckt worden und womöglich nicht mehr am Leben – ein Beispiel dafür, weshalb bis spätestens Ende dieses Jahres jedes Wohnhaus mit den kleinen Warnmeldern ausgestattet sein muss.
„Hier steigt der Rauch nach oben und löst den Rauchwarnmelder aus.“ Kreisbrandmeister Andreas Schmidt steht vor dem „Rauchhaus“ der Waiblinger Feuerwehr. Ein Modell, das eigens für die Simulation und Übung der Rauchverteilung bei einem Brand in einem Haus entworfen wurde. Aus einem der Räume füllt der künstliche Nebel gut sichtbar das kleine Zimmer, steigt langsam durch die rote, angelehnte Miniaturtür nach außen. An der Decke des Flurs präpariert, schlägt der weiße Rauchmelder mit ohrenbetäubendem Piepsen an und würde vermutlich genau in diesem Moment in der Realität ein Leben retten.
Die kleinen kreischenden Melder sind in Baden-Württemberg für Neu- und Umbauten seit Mitte Juli letzten Jahres Pflicht, Bestandsgebäude müssen bis Ende 2014 nachgerüstet werden. „Diese Pflicht ist sinnvoll“, sagt Schmidt. „Wir fordern schon seit vielen Jahren die Installation von Rauchwarnmeldern.“ Immer wieder, sagt er, erleben Feuerwehrmänner Brandeinsätze, die Menschen das Leben kosten. Dennoch musste erst eine Katastrophe passieren, bis man die im Raum stehende Verpflichtung schnell in eine rechtliche Tat umsetzte:
„2013 starben bei einem Brandunglück in Backnang acht Menschen. Vielleicht hätte das durch Rauchmelder verhindert werden können“ (wir berichteten). Todesursache war, wie bei den meisten Bränden, nicht das Feuer, sondern die Entwicklung giftiger Rauchgase. „Die meisten Rauchtoten gibt es in der Entstehungsphase des Brandes, noch bevor ein Feuer überhaupt ausgebrochen ist“, sagt Schmidt.
Ein sogenannter Schwelbrand entsteht durch Brandherde aus Kunststoff. Giftige Dämpfe entwickeln sich, steigen durch die Wärme auf und verbreiten sich im Raum. Da heutzutage ganze Wohnungseinrichtungen, Elektrogeräte, Böden und vieles mehr aus Kunststoffen sind, lässt sich das kaum vermeiden. „Es entsteht Kohlenmonoxid, das zum Ersticken führt“, sagt Schmidt. Abgesehen davon, dass Kohlenmonoxid geruchlos ist, man also kaum eine Möglichkeit hat, es zu bemerken, überrascht es einige auch im Schlaf. „Viele glauben, sie hätten wenig in ihren Wohnräumen, das in Brand geraten könnte, oder würden es im Ernstfall schon bemerken. Aber“, warnt Schmidt, „jedes Elektrogerät per se kann eine Gefahr sein. Und Fenster sind heute mehrfach verglast und isoliert. Früher sprangen diese bei einer gewissen Hitzeentwicklung. Heute halten sie wesentlich mehr aus.“
Giftiges Schwelen wird häufig zu spät bemerkt
Die Folge ist, dass ein Brandherd nicht genug Sauerstoff bekommt, um direkt auszubrechen und entdeckt werden kann, sondern sich durch längeres giftiges Schwelen, was nicht bemerkt wird, entwickelt. Genau hier greifen die mit Sensoren ausgestatteten Melder: Der Rauch, der nach oben steigt, wird angezeigt. Der laute Signalton warnt die Bewohner, die sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen können.
Schmidt erinnert sich an einen Brand in Murrhardt, bei dem Nachbarn das schrille Piepsen hörten und die Feuerwehr riefen. „Dadurch konnte Schlimmeres verhindert werden.“ Insgesamt starben im Rems-Murr-Kreis im vergangenen Jahr zehn Menschen bei Brandunglücken. Die hohe Zahl ist vor allem der Katastrophe in Backnang geschuldet. In den sechs Jahren zuvor kamen insgesamt sechs Menschen ums Leben.
Immer noch zu viele, findet auch der Gesetzgeber, und macht Rauchmelder zur Pflicht: Angebracht werden müssen die Warnmelder in allen Schlafräumen, also auch Kinder- und Gästezimmer, und in Räumen, die als Fluchtweg zum Ausgang dienen. „Wohnzimmer beispielsweise sind jedem selbst überlassen“, sagt Schmidt, da man sich dort meistens wach aufhält. Für die Küche gibt es spezielle Melder zu kaufen, die nicht auf Rauch, der durch Kochen entsteht, sondern beispielsweise auf Hitzeentwicklung reagieren. Allzu tief muss man dabei nicht in die Tasche greifen, Rauchmelder gibt es ab fünf Euro aufwärts.
Wichtig sei, so der Kreisbrandmeister, dass sie verschiedene Prüfkriterien aufwiesen: „Es gibt eine DIN-Norm für Rauchmelder, diese lautet 14604. Dazu sollten die Melder auch eine Qualitätszertifizierung aufweisen.“ Heißt für den Verbraucher, er sollte neben der Norm noch darauf achten, dass das Prüfzeichen „Q“ in Verbindung mit dem Prüfzeichen VdS oder Kriwan auf dem Melder vorhanden ist – Qualitätszeichen, die für hochwertige Rauchmelder für den Langzeiteinsatz stehen.
Seit einiger Zeit sind auch Geräte auf dem Markt, die mit speziellen Batterien für einen besonders langen Einsatz geeignet sind. Welches da für einen richtig ist? „Das kommt drauf an“, sagt Schmidt. „Die Kunden sollen sich am besten im Fachgeschäft oder an einer anderen Stelle beraten lassen.“ Hausbewohner müssten auch keine Angst haben, dass durch das Auslösen des Rauchmelders gleich die Feuerwehr vor der Türe stehe, versichert Schmidt. Die Rauchmelder dienten erst einmal als Warnung der Bewohner, damit diese sich in Sicherheit bringen können.
Keine Auswirkungen auf den Sachversicherungsschutz
Das ist auch in Versicherungsfragen interessant. Denn die Warnmelder sollen nicht verhindern, dass größerer Sachschaden entsteht, sondern Menschenleben retten. Markus Olp von der Geschäftsstelle Ehrenfeld der SV Sparkassenversicherung in Waiblingen gibt dazu Auskunft: „Jährlich sterben über 300 Menschen bei Bränden, weil sie aus dem Schlaf nicht aufgewacht sind und am Rauch ersticken. Rauchmelder könnten diese Unglücke vermeiden. Auf den Sachversicherungsschutz hat das keine Auswirkung. Im Falle des Falles, also im Brandfall, besteht Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung. Auch wenn Personen zu Schaden kommen – “, sagt Olp, „die Versicherung zahlt den Schaden im vertraglichen Umfang.“ Auch bei ihrer Versicherung können die Kunden sich informieren: „Wir merken, dass die Menschen sich sehr für das Thema Rauchmelder und die Sicherheit der eigenen vier Wände interessieren. Das freut uns sehr“, so Olp.
Positioniert werden sollten die kleinen Helfer an den Zimmerdecken, möglichst in der Mitte des Raumes. Die Montage ist im Normalfall unkompliziert und kann auch vom Fachmann übernommen werden.
„Es gibt rund 3500 freiwillige Einsatzkräfte der Feuerwehr im Rems-Murr-Kreis“, sagt Schmidt abschließend. „Sobald wir gerufen werden, liefern wir schnelle Hilfe. Nur“, fügt er hinzu „dafür muss ein Brand erst einmal entdeckt werden.“ Und dafür sorgen schon jetzt in immer mehr Haushalten die Rauchwarnmelder.
Darauf ist zu achten
- Qualitätskriterien: Verbraucher sollten auf die DIN-Norm (14604) für Rauchmelder achten. Dazu sollten die Melder das Prüfzeichen „Q“ in Verbindung mit dem Prüfzeichen VdS oder Kriwan aufweisen.
- Die SV-Sparkassenversicherungen raten noch, auf das CE-Prüfzeichen zu achten.
- Anbringung: Möglichst in der Mitte der Zimmerdecke, maximal in 6 Metern Höhe und einen Rauchwarnmelder maximal auf 60 Quadratmeter Fläche.
- Empfehlenswerte Homepage mit Informationen: www.rauchmelder-lebensretter.de und rauchmelderpflicht.eu
Quelle: Winnender Zeitung vom 04.03.2014
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 Kreisbrandmeister Schmidt weiß, worauf es bei Rauchmeldern ankommt. Bild: Büttner (ZVW) |
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