Die ehemaligen Pächter des VfR-Vereinsheims von Birkmannsweiler bleiben nach dem Urteil im Gefängnis
|
Stuttgart/Winnenden. Das Urteil im Prozess um die Birkmannsweiler Brandstiftung hat Überraschung ausgelöst: Vier Jahre Freiheitsentzug muss die weibliche Angeklagte hinnehmen. Ihr Mann muss dreieinhalb Jahre in Haft. Beide sind der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen.
Der 48-jährige Mann hatte gleich am ersten Verhandlungstag ein Geständnis vortragen lassen, und daraus schloss die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht, dass bei ihm ein gewisses Maß an Einsicht vorhanden sei. „Dieses Geständnis führt zur Differenzierung im Strafmaß“, erklärte Richter Wolfgang Hahn in der Urteilsverkündung am Montag. Keine Angaben zur Tat machte die 47-jährige mitangeklagte Ehefrau des Angeklagten, weshalb der Richter sagte: „Bei ihr fehlt diese Einsicht ganz.“ Weil bei beiden weiterhin Fluchtgefahr bestehe, bleibt der Haftbefehl vom März bestehen und beide bleiben ohne Unterbrechung in Haft.
Der Angeklagte und die beiden Verteidiger hatten eigentlich versucht, die Frau aus dem Brandstiftungsvorwurf herauszuholen, ihr nur eine geringe Tatbeteiligung zuzubilligen. Die Birkmannsweiler im Publikum und auch die Journalisten am Pressetisch hatten vermutet, dass diese Strategie aufginge. Überhaupt hatten Prozessbeobachter geglaubt, dass die beiden nach der monatelangen Untersuchungshaft vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davonkämen.
Aber Richter Wolfgang Hahn begründete ausführlich, warum es sich um eine schwere Brandstiftung handelt. Dem Verein sei ein Schaden von 850 000 Euro entstanden. Wahrscheinlich komme die Versicherung des Vereins nur für einen Teil des Schadens auf. Den Rest müsse er selbst aufbringen. Die neue Pächterfamilie habe fast ihr ganzes Hab und Gut durch das Feuer verloren. Inventar im Wert von 18 000 Euro wurde vernichtet. Ein ganzes Gebäude mit einer Wohnung wurde durch die Flammen zerstört, und die Pächterfamilie musste sich eine Notunterkunft bei Bekannten suchen. Man könne eine Brandstiftung nicht mit einer Sachbeschädigung vergleichen, so Richter Hahn, denn ein Brand sei viel gefährlicher. In Birkmannsweiler waren zum Beispiel Feuerwehrleute in Gefahr.
Der angeklagte frühere Vereinsheimpächter nahm die Erklärungen und die Höhe der Gefängnisstrafe mit äußerlich entspannter, freundlicher Gelassenheit auf. Dagegen blickte seine Frau gespannt und erschüttert in Richtung Richter. Sie hatte während der ganzen Verhandlung nichts über die Tat gesagt. Ihr Schlusswort gab nur Auskunft über ihr Befinden: Sie möchte als Mutter zurück zu ihren Kindern (wir berichteten). Am Montag bei der Urteilsverkündung blieben beide Angeklagten still. In Handschellen wurden sie am Ende der Verhandlung abgeführt, und die Frau winkte noch mal kurz ihren Verwandten.
Richter: Auch die Frau hatte Herrschaft über die Tat
Für das Landgericht steht fest, dass die beiden Angeklagten mit der Führung des VfR-Vereinsheims überfordert waren, dass Gäste unzufrieden waren. Der Verein hatte ihnen gekündigt. Und die beiden Angeklagten fühlten sich durch diese Kündigung gekränkt. Sie übernahmen im September 2011 eine Pizzeria in Winnenden an der Waiblinger Straße, doch diese Pizzeria lief schlecht. Beide, Mann und Frau, waren immer noch enttäuscht von der Kündigung im Vereinsheim. Beide beschlossen laut Richter, es dem Birkmannsweiler Verein heimzuzahlen. Sie warteten aber bis Ende Februar, als die neuen Pächter in Urlaub waren – davon geht das Gericht aus.
Die Rolle der Frau bei dieser Tat war die der Mittäterschaft, nicht nur die der Beihilfe, sagt Richter Wolfgang Hahn. Die Frau habe zwar das Haus nicht angezündet, aber sie sei im Auto geblieben, um aufzupassen, dass niemand kommt. Die Videos von der Tankstelle zeigten, dass die Frau auf keinen Fall eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Als die Frau den Mann nach Birkmannsweiler gefahren hatte, ging der zum Vereinsheim, kontrollierte, ob jemand im Haus war, und ging zurück zur Frau, um zu berichten. „Das zeigt, dass auch sie Herrschaft über die Tat hatte“, sagt der Richter.
- Mehrere VfR-Mitglieder saßen in den Zuschauerreihen. Ein Schreiner aus Birkmannsweiler erzählte: „Ich war zwei Tage im Schock nach dem Brand.“
- Damals hat er mitgeholfen, den oberen Stock des Vereinsheims zu bauen. Er hat viel Schönes erlebt im Gebäude, weiß, welche Erinnerungen verbrannt sind, und war am Montag positiv überrascht vom Gericht: Dass beide Angeklagte im Gefängnis bleiben müssen, dass die Tatbeteiligung der Frau so hoch eingeschätzt wird, hätte er nicht unbedingt erwartet. Und er anerkennt, dass das Gericht sehr wohl die Schädigung des Vereins wahrgenommen hat.
- „Für eine Familie ist es schon hart, wenn Vater und Mutter lange im Gefängnis sind“, sagt seine Frau, „aber das hätten sie vor der Tat überlegen müssen.“
Quelle: Winnender Zeitung vom 25.09.2012
|
|
 Brandruine VfR Birkmannsweiler Talaue. (Bild: Büttner, ZVW)  Nach dem Brand beim Vereinsheim des VfR Birkmannsweiler. (Bild: Bernhardt, ZVW) |
|