1850 - 1900

Nachdem man nach der Gründung der Feuerwehren und der Verbesserung der Feuerlöschordnung glaubte, das gesamte Feuerlöschwesen nun bestens organisiert zu haben, gab es im Laufe der Jahre wieder neue Probleme zwischen den Gemeinden und den Feuerwehren. Hauptgrund war der aktuelle Geldmangel der Gemeinden was eine schlechte Ausrüstung zur Folge hatte.

In einer Verfügung des Ministeriums des Inneren vom 24. November 1885 wurde festgelegt das in orten die noch keine ausgerüstete und eingeübte Feuerwehr haben eine Pflichtfeuerwehr gebildet werden muss. Außerdem wurde die Ausrüstung mit Geräten, die Mannschaften und die Mannschaftsstärken festgelegt.

So wurde festglegt welche Gerätschaften für Gemeinden mit 1200 - 3000 Einwohnern beschafft werden mussten. Dazu zählte beispielsweise folgendes:
Zwei vierrädrige zweistrahlige Feuerspritzen mit fortlaufendem Strahl, eine mit Saugvorrichtung. 180m - 250m Druckschläuche, drei Stützenleitern, zwei davon mit Blockleitervorrichtung, zwei bis drei Anstellleitern ohne Stützen, sechs bis acht Dachleitern, zwei Soppelhacken mit 2,5m langem Stiel. Für die Unterbringung der Spritzen müssen saubere genügend große Räume geschaffen werden.

So verfügte die Feuerwehr Winnenden im Jahr 1882 auch über verbesserte Gerätschaften. Dazu zählten unter anderem: 1 fahrbare Landfeuerspritze, 1 mittlere fahrbare Feuerspritze, 1 kleine fahrbare Feuerspritze, 1 Hand- oder Tragspritze und 1 Feuerwagen mit 3 Leitern und Feuerhacken.