Schon sehr früh hatte man erkannt: Dass jedes nicht von Menschenhand zur Förderung menschlicher Wohlfahrt veranlasste feuer ein Schadenfeuer ist. Ein Nutzungsfeuer wird zum Schadenfeuer, sobald es die ihm für seinen bestimmten Zweck grenzen überschreitet oder durchbricht.
Um den verheerenden Schadenfeuern in Städten begegnen zu können standen Feuerspritzen verschiedenster Bauart zur Verfügung, doch man war auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Jedoch führte dies zu dem Problem das es bei Bränden an Leuten fehlte die diese Spritzen bedienen konnten und sich um die Pflege und Wartung der Spritzen kümmern konnten. Diese Missstände wurden zwar erkannt, doch es wurden immer wieder neue oder geänderte Feuerordnungen aufgestellt und so dieses Problem nicht behoben.
So gab es auch für die Residenzstädte Ludwigsburg und Stuttgart solche Feuerordnungen, die immer wieder geändert oder neu aufgelegt wurden bis es schließlich im Jahr 1752 eine Landesfeuerordnung gab, die das Feuerlöschwesen in den Gemeinden umfassend regeln sollte.
Die Vorschriften dieser Landesfeuerwehrordnung gliederten sich in folgende vier Hauptabteilungen:
Die einzelnen Teile enthalten präventive feuerpolizeiliche Vorschriften, die Vermehrung von Pumpbrunnen, das an Orten an denen kein Wasser fließt mit Wasser gefüllte Fässer vorgehalten werden müssen, Wer heiratet oder oder neu aufgenommen wird muss einen gut verpichten feuer Eimer zum Rathaus bringen und das in jeder Stadt eine große auf auf Wagen und Räder stehende Feuerspritze nebst etlichen Hand-Feuer-Spritzen mit dazugehörigen ledernen Schläuchen angeschafft werden soll..
Diese Vorschriften zeigen deutlich das es vor allem in kleinen Orten selbst an Wasser und den einfachen Feuerlöschgeräten fehlte.