Gasflaschen für den industriellen und medizinischen Bedarf sind seit 1997 europaweit einheitlich gekennzeichnet. Dies gilt jedoch nicht für Flüssiggasflaschen (z.B. Campinggas, Propangasflaschen ...) und Feurerlöscher.
Die Umsetzung der Euro-Norm DIN EN 1089-3 "Farbkennzeichnung" von Gasflaschen in Deutschland (1997) ist aufgrund besonderer nationaler Bedigungen ist die Norm in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2006, anzuwenden.
Die Gaseindustrie hat wegen der großen Anzahl der im Verkehr befindlichen Gasflaschen beschlossen, mit der Umstellung bereits am 1. Januar 1998 zu beginnen. Bis zum 1. Juli 2006 soll der Austausch abgeschschlossen sein.
Durch die Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben "N" (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für die verschiedenen Gasarten sind Verwechslungen praktisch ausgeschlossen. Der möglichen Verwechslung zwischen technischem und medizinischem Sauerstoff in der Umstellungsphase wird durch die Umstellungsreihenfolge begegnet.
Wichtiger Hinweis:
Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Der dargestellte Gefahrgutaufkleber erfüllt die Anforderungen der Transportvorschriften (GGVS/ GGVE) und erhält, z.B. für technischen Sauerstoff, die nachfolgend erläuterten Informationen.
(1) Risiko und Sicherheitssätze
(2) Gefahrzettel
(3) Zusammenfassung des Gases bzw. des Gasgemisches
(4) Produktbezeichnung des Herstellers
(5) EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"
(6) Vollständige Gasbenennung nach GGVS
(7) Herstellerhinweis
(8) Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
Wesentliche Punkte der DIN EN 1089-3 und Vereinbarungen des Industriegaseverbandes zu deren Umsetzung in Deutschland
Die Norm gilt für industrielle und medizinische Gasflaschen, außer für Flüssigkeitsgasflaschen und Feuerlöscher.
Die Farbkennzeichnung ist nur für die Flaschenschulter vorgeschrieben. Falls entsprechend der Norm eine Kennzeichnung mit 2 Farben gefordert ist (z.B. Gasgemische für medizinische Anwendung), wird diese in Ringen auf der Flaschenschulter angebracht.
Die Farbe des zylindrischen Flaschenkörpers ist in der Norm nicht festgelegt. Um eine möglichst einheitliche Farbkennzeichnung für Anwender und Einsatzkräfte zu erzielen, hat sich die deutsche Gaseindustrie je nach Gasart auf ein bis drei Wahlmöglichkeiten wie folgt geeinigt: Der zylindrische Flaschenkörper kann in der alten Kennfarbe erhalten bleiben, wird jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen im Laufe der Zeit vorwiegend auf grau oder die neue Schulterfarbe umgestellt werden.
Der Großbuchstabe "N" weist auf die Farbkennzeichnung nach der neuen Norm hin und wird zweimal, gegenüberliegend versetzt, auf der Flaschenschulter aufgebracht. Die Farbe der "N"-Kennzeichnung ist weiß, schwarz oder blau, je nach Schulterfarbe und Kontrast. Bei Flaschen, deren Kennzeichnungsfarbe sich nicht ändert, z.B. Wasserstoff oder Kohlendioxid, ist das "N" nicht erforderlich.
Um Verwechslungen zu vermeiden, wird die Umstellung von Flaschen für technischen Sauerstoff erst dann erfolgen, wenn die Umstellung der Flaschen für medizinischen Sauerstoff abgeschlossen ist, voraussichtlich frühestens ab 1. Januar 1999.
Flaschen für Gase zur Inhalation (Atemgase) und für medizinische Anwendungen erhalten, zur deutlichen Unterscheidung von Gasflaschen für industriellen Einsatz, im zylindrischen Teil einen weißen Flaschenkörper.
Kennzeichnung: Gase zur industriellen / technischen Anwendung ...
Kennzeichnung: Gase zur medizinischen Anwendung / Inhalation ...