Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein!
Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein.
Der Treppenraum, durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, dass heißt frei von "Gerümpel", von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall, wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen.
Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenraum gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand, Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustüre zu fliehen!
Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt es weitere Tipps:
Realistisch gesehen ist es bei etwas Planung und Organisation sowie gutem Willen sicherlich möglich, Gegenstände der o.a. Art an anderen Orten unterzubringen! Denken Sie immer daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben! Beachten Sie deshalb die baurechtlichen Vorschriften und die Tipps der Feuerwehr. Sollte in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Haubewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten "Zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein.