1. Straßen zugeparkt:

Verkehrsberuhigte Zonen verbessern die Lebensqualität in der Wohngebieten. Das ist auch gut so. Jedoch ist die Zahl der Parkmöglichkeiten für Pkws nicht in jedem Fall ausreichend. Die Folge: jeder Meter der Straße wird zugeparkt. Dadurch werden die ohnehin verengten Fahrbahnen noch schmaler. Selbst in Kurven wird geparkt, und unsere großen Fahrzeuge können sie nicht passieren.

Wir, Ihre Feuerwehr, befürchten, dass wir eines Tages in einer engen Straße stecken bleiben und nicht schnell genug an ein brennendes Haus herankommen. Lebensrettende Sekunden würden verstreichen und vielleicht Menschenleben kosten.

Wollen Sie der Besitzer des Autos sein, das den Weg versperrt? Sicher nicht! Sie gehören natürlich zu den Leuten, die eher einen Häuserblock weiterfahren, als in der Kurve parken. Denken Sie daran, nur dort wo Busse oder Müllwagen durchkommen, haben wir die Chance, Ihnen zu helfen!

Neu ab 2004:

Kraftfahrer, die ihren PKW völlig gedankenlos so abstellen, das im Notfall Rettungskräfte wie Notarzt oder Feuerwehr nicht durch kommen, werden künftig mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei bestraft. Hier hat der Gesetzgeber gehandelt, weil es in der Vergangenheit durch Falschparker vermehrt zu gefährlichen Situationen oder gar zu vermeidbaren Opfern und Schäden gekommen war.

Unser Tipp:

Parken Sie nie in einer Kurve. Ein Weg von wenigen Minuten sollte gern in Kauf genommen werden. Nutzen Sie die Parkmöglichkeiten in den umliegenden Garagen, auch wenn es Geld kostet.

2. Hydranten zugeparkt:

Hydranten – Sie stehen auf dem Schlauch!
In 90 Prozent aller Fälle löscht die Feuerwehr Brände mit Wasser. Das Löschwasser wird Zapfstellen im Straßenbereich entnommen, die als Überflur- und Unterflurhydranten bezeichnet werden. Um Beschädigungen an Hydranten zu vermeiden und Verkehrsbeeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten für die Löschwasserversorgung verwendet. Den Städten und Gemeinden obliegt die Verpflichtung Hydranten freizuhalten, damit die Feuerwehr nicht "auf dem Schlauch" steht.

Deshalb gilt im Allgemeinen:
Befinden sich Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen, sind Hydrantendeckel und -verschlüsse von Kraftfahrzeugen freizuhalten.

Hydranten auf Grundstücken oder dazugehörenden Gehwegen sind jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit zu halten.

Besonderer Hinweis:
Fahrzeuge, die auf Hydranten stehen, bedeuten ein großes Hindernis für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Wertvolle Minuten vergehen, wenn vereiste Hydranten erst von der Feuerwehr zugänglich gemacht und aufgetaut werden müssen.

Achtung:

Der Wasservorrat eines Tanklöschfahrzeuges ist in wenigen Minuten verbraucht!

Die Hinweisschilder von Hydranten sind leicht zu erkennen. Es sind weiße, rechteckige Schilder mit Maßen von 250 x 200 mm und einem 20 mm breiten roten Rand. Die schwarzen Zahlen auf dem Schild geben die Lage des Hydranten in Meter-Entfernung nach vorwärts, links oder rechts an.